Die Würde des Menschen hat gesiegt.

Das Bundesverfassungsgericht hat nach Jahren der Auseinandersetzung endlich die Entscheidung getroffen, auf die wir politisch als JuLis lange hingewirkt und hingearbeitet haben. Die Strafandrohung für Menschen, die sterbewilligen Personen Hilfe leisten, ist verfassungswidrig.
Als die Nachricht über die Entscheidung auf meinem Handy aufleuchtete, war mir dennoch nicht zu grenzenlosem Jubel zumute. Vielmehr wurde mir die große gesetzgeberische Verantwortung bewusst, mit einem solchen Urteil umzugehen. Auch wenn das Thema nicht neu ist, ist jede Diskussion darüber eine neue Herausforderung. Vielen von euch geht es sicherlich ähnlich: So lange man sich politisch engagiert, kennt man die Diskussionen hierüber, wirklich Spaß haben sie nie gemacht aber trotzdem und vielleicht ja gerade deswegen müssen sie in einem seriösen politischen Rahmen geführt werden.
Zunächst bleibt jedoch bei aller Nüchtern- und Sachlichkeit erstmal festzustellen, dass die Würde des Menschen obsiegt hat. Die Würde des Sterbewilligen sowie die Würde eines potenziellen Helfers. Denn der § 217 StGB bedroht die Würde des vielleicht todkranken Menschen, der selbstbestimmt aus dem Leben scheiden möchte. Dieser ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt gezwungen, sich bis zum natürlichen Eintreten seines Todes dem medizinischen Angebot wie der Fürsorge durch Palliativmedizin hinzugeben. Eine freie Entscheidung, die dem Menschsein würdig ist, ist kaum mehr möglich. Und auch ein Helfer wird durch die Strafnorm in ihrer aktuellen Form fast pauschal kriminalisiert, die wenigen Ausnahmetatbestände sind in ihrer Rechtssicherheit und Verlässlichkeit kaum zu unterbieten.
Viele Menschen teilen nun in der in verständlicher Weise emotional aufgeladenen Situation die Sorge, das geschäftsmäßige Fördern von Suizidgedanken oder der Druck auf todkranke Menschen den Freitod zu wählen könnte steigen und so in den Grundwerten das konventionell friedliche Zusammenleben von Menschen in unserem Land gefährden. Ich teile diese menschliche Sorge ein Stück weit auch. Bei genauerer Betrachtung lässt sie sich allerdings entkräften. Zum einen würde bereits das medizinische Berufsethos ein solches überaus unsittliches Verhalten Ärzten verbieten. Zum anderen ist die Politik nun gefragt und vor allem in der Pflicht, schnell die vom Bundesverfassungsgericht auferlegten Rechtsfragen zu klären und der Thematik einen würdigen Rahmen zu geben, der das Gerichtsurteil umsetzt und Menschen in Ausnahmesituationen die Möglichkeit gibt, selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden.
Ein modernes, humanes und grundwerteorientiertes Sterbegesetz muss nun Gegenstand der Debatte werden. Parteipolitisches Taktieren sowie Lagerdenken haben in Fragen der Menschenwürde keinen Platz.
Klar muss vor allem sein, dass das Recht des Menschen auf Selbstbestimmung gegenüber dem Staat auch am Ende des Lebens gelten muss. Alles andere ist ein autoritatives Bestimmen über das Leben und die Freiheit eines anderen, das weder dem Staat gegenüber seinem Bürger noch der Mehrheitsgesellschaft gegenüber einer Minderheit zusteht.
Nach dem Gerichtsurteil hat man wieder einmal das selten gewordene Gefühl, die Chance zu haben, das Land wirklich besser machen zu können. Nutzen wir diese.